Deutsche Kinderhospizstiftung



Testament & Nachlass

Können Sie sich vorstellen, die Deutsche Kinderhospizstiftung mit ihren vielfältigen Aufgaben zu fördern? Wir würden uns sehr darüber freuen.

Sie können unsere Stiftung als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen.

In diesem Fall können zwar weder Sie noch ihre (übrigen) Erben die Vorteile des Spendenabzugs in Anspruch nehmen. Allerdings ist das vererbte Vermögen erbschaftsteuerfrei und wird damit ungeschmälert den satzungsmäßigen Zwecken der Stiftung zugute kommen.

Erbschaft- und schenkungsteuerlich besteht noch eine weitere sehr interessante Möglichkeit:

Wenn Sie selbst Vermögen geerbt oder geschenkt bekommen haben, hierfür Erbschaft- oder Schenkungsteuer angefallen ist und Sie dieses Vermögen innerhalb von 24 Monaten seit dem Erbfall bzw. der Schenkung auf eine gemeinnützige und/oder mildtätige Stiftung übertragen, entfällt nach näherer Maßgabe des § 29 Absatz 1 Nr. 4 ErbStG rückwirkend die Erbschaftsteuer.

Die hier vorstehend genannten Möglichkeiten der Unterstützung stellen natürlich nur einen groben Überblick dar und ersetzen nicht die sorgfältige Prüfung ihrer rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse im konkreten Fall.

Wir vermitteln hier gerne Experten, wenn es um spezifische rechtlich und steuerrechtliche Fragen oder auch um den Abschluss eines Testaments geht.












Zitat Bundespräsident Horst Köhler aus seinem Grußwort zur Stiftungsgründung:

Bundespräsident H. Köhler

"Ich hoffe, dass es gelingen wird, immer mehr Menschen für das Leid schwerstkranker Kinder empfänglich zu machen und zur Hilfe zu bewegen."

Zitat von Viktor Hugo