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„Gut zu wissen was bleiben wird!“

„Was passiert nach meinem Tod mit dem, was ich hinterlasse?“

Diese Frage beschäftigt viele Menschen, oftmals besonders die, die in ihrem Leben viel geschaffen haben, es aber keine Kinder gibt, denen sie ihr Vermögen vererben können. Die Überlegungen sind dann sehr vielschichtig und oftmals werden Organisationen einbezogen, die als Erbe in Betracht kommen.

Häufige Beweggründe, um eine Organisation als Erbe zu bedenken:

  • „Wir möchten etwas Gutes tun, bleibende Werte hinterlassen und denken an das Gemeinwohl – über unseren Tod hinaus.“

  • „Wir haben keine Erben und bevor es der Staat bekommt ...“

  • „Wir sind dankbar für ein gutes Leben und möchten etwas zurückgeben!“

  • „Wir setzen uns schon länger für eine Organisation ein und möchten auch nach unserem Tod unser langjähriges Engagement fortsetzen.“

  • „Stiftungen sind von der Erbschaftsteuer befreit, daher fließt unser ganzes Erbe – ohne steuerliche Abzüge – in den guten Zweck/in die Organisation!“

  • „Die Familienmitglieder sind bereits hinreichend versorgt und die eigenen Kinder haben sich schon erfolgreich eine eigene Existenz aufgebaut.“

Setzen Sie die Deutsche KinderhospizSTIFTUNG als Erbin oder Vermächtnisnehmerin ein.

In diesem Fall können zwar weder Sie noch Ihre (übrigen) Erben die Vorteile des Spendenabzugs in Anspruch nehmen. Allerdings ist das vererbte Vermögen erbschaftsteuerfrei und wird damit ungeschmälert den satzungsmäßigen Zwecken der Stiftung zugute kommen. 

Erbschaft- und schenkungsteuerlich besteht noch eine weitere sehr interessante Möglichkeit: 

Wenn Sie selbst Vermögen geerbt oder geschenkt bekommen haben, fällt Erbschaft- oder Schenkungsteuer an. Falls Sie jedoch dieses Vermögen innerhalb von 24 Monaten seit dem Erbfall bzw. der Schenkung auf eine gemeinnützige und/oder mildtätige Stiftung übertragen, entfällt nach näherer Maßgabe des § 29 Absatz 1 Nr. 4 ErbStG rückwirkend die Erbschaftsteuer.

Die hier genannten Möglichkeiten der Unterstützung stellen natürlich nur einen groben Überblick dar. Daher ersetzen sie nicht die sorgfältige Prüfung ihrer rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse im konkreten Fall. 

Wir vermitteln Ihnen gerne Experten, wenn es um spezifische rechtlich und steuerrechtliche Fragen oder auch um den Abschluss eines Testaments geht.

Allgemeine Informationen zum Thema „Testamente“ finden Sie in unserem Testament-Ratgeber.

Wie kann ein Nachlass gestaltet werden?

Vermächtnis

Bedenken Sie eine Person oder eine gemeinnützige Organisation mit einem Vermächtnis, wird diese nicht Teil der Erbengemeinschaft, sondern erwirbt lediglich einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses gegenüber Ihren Erben. Das bedeutet also: Auf Vermächtnisnehmer kommen keinerlei Verpflichtungen zu. Mit einem Vermächtnis können Sie beispielsweise Freunde und Bekannte, aber auch gemeinnützige Vereine bedenken. Neben Geldbeträgen können Sie beispielsweise auch Gegenstände wie Ihr Auto oder eine Wohnung vermachen.

Erbe

Die Person, die Sie in Ihrem Testament als Erben einsetzen, wird Ihr Gesamtrechtsnachfolger und tritt als solcher „in Ihre Fußstapfen“. Das heißt: Ihr Erbe erbt nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch Ihre Verpflichtungen, wie zum Beispiel Ihre Schulden. Haben Sie mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft – diese kann nur gemeinschaftlich über den Nachlass bestimmen. 

Schenkung

Die Schenkung von Todes wegen ist eine besondere Form der Schenkung. Dem Beschenkten versprechen Sie damit, dass er die Schenkung nach Ihrem Tod erhält. Wollen Sie beispielsweise Ihrem guten Freund die wertvolle Münzsammlung vermachen, die er stets bewundert hat, müssen Ihre Erben diese herausgeben. Dies ist unabhängig von etwaigen Erbauseinandersetzungen, da die Schenkung nicht als Teil des Nachlasses gilt. Die Schenkung von Todes wegen ist nur dann gültig, wenn Sie sie in Ihrem Testament oder Erbvertrag festhalten – und wenn der Beschenkte Sie überlebt.

Bitte beachten Sie:

Wir dürfen als Stiftung keine Rechtsberatung (zum Beispiel Testamentsberatung und Nachlassabwicklung) leisten!

Sie können einen Anwalt/Notar Ihres Vertrauens hinzuziehen oder wir stellen auch gerne für Sie einen Kontakt zu einem Rechtsbeistand aus unserem Netzwerk her.

Unser Testament-Ratgeber


Für die „Zeit danach“ Vorkehrungen zu treffen und alles geregelt zu wissen, kann beruhigend sein. Unser Ratgeber möchte Ihnen dafür ein erster Wegweiser sein. In einer kleinen Broschüre erfahren Sie unter anderem, welche Arten von Testamenten es gibt, wie der Staat die gesetzliche Erbfolge regelt, wie sich eine Erbschaft steuerlich auswirkt und vieles mehr. Gleich anfordern!

Fordern Sie kostenfrei unseren Testament-Ratgeber an:

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